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Das Recht auf freie Gutachterwahl: Lassen Sie sich nicht abspeisen

Trickkiste der Versicherungen: Warum Sie den Gutachter der Gegenseite ablehnen müssen

Direkt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall schaltet die gegnerische Haftpflichtversicherung oft in den Blitz-Modus. Das Telefon klingelt und ein freundlicher Servicemitarbeiter bietet Ihnen das „Rundum-Sorglos-Paket“ an: „Wir kümmern uns um alles, schicken Ihnen kostenlos einen Gutachter vorbei und regulieren den Schaden sofort.“ Was wie pure Hilfsbereitschaft klingt, ist in Wahrheit eine eiskalte Sparstrategie der Versicherungskonzerne, um die eigenen Kosten radikal zu minimieren.

Der von der Versicherung geschickte Sachverständige steht auf deren Gehaltsliste. Sein primäres Ziel ist es nicht, Ihre Ansprüche zu maximieren, sondern den Schaden so klein wie möglich zu rechnen. Faktoren wie der merkantile Minderwert (der Wertverlust Ihres Autos durch den Unfallstatus) oder Ihr Anspruch auf einen angemessenen Nutzungsausfall werden in solchen Gefälligkeitsgutachten gerne komplett „übersehen“.

Die wichtigste Regel, die Sie ab heute verinnerlichen müssen: Sie haben das gesetzliche Recht, Ihren KFZ-Gutachter absolut frei zu wählen! Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat kein Recht, Ihnen jemanden vorzuschreiben, und sie muss die Kosten für Ihren unabhängigen Experten zu 100 % übernehmen. Das Sachverständigenbüro Mahmut Temin arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse. Wir sorgen für Waffengleichheit gegen die großen Versicherungskonzerne und holen jeden einzelnen Cent heraus, der Ihnen nach dem Gesetz zusteht – schnell, gerichtsfest und für Sie völlig ohne finanzielles Risiko.

 

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